Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Buchung

Mit der Buchung (Veranstaltungsanmeldung) bietet der Kunde den Abschluss des Veranstaltungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Zustellung der Buchungsbestätigung durch Heiko Schaible zustande.

2. Zahlung des Veranstaltungspreises

Nach Vertragsabschluss erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Die Zahlung des Kurspreises ist per Überweisung möglich. Eine Zahlung in Form von Bargeld ist nicht möglich. Gegebenenfalls kann Ihr Kreditinstitut zusätzliche Gebühren erheben.

Leisten Sie die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Veranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Veranstalter berechtigt vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten zu belasten.

3. Leistungen, Preis

Im Kurspreis enthalten sind:

  • Unterbringung im Doppelzimmer in der Villa vom 15.05.22 -22.05.22
  • Jegliche Lehrgangsunterlagen
  • Frühstück, Mittagsessen und Abendessen
  • Flughafentransfer
  • Zugang zum Camp Follow-up Programm

Im Kurspreis nicht enthalten sind:

  • An – und Abreise von/zur Insel

Anreise und Abreisezeitraum

  • Die Anreise ist gewünscht von 15.05.22 18:00 Uhr – 16.05.22 10:00 Uhr.
  • Die Abreise ist gewünscht am 22.05.22 bis 16:00 Uhr.

4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn

Wenn ein Teilnehmer krankheitsbedingt vor dem Start des Programms storniert , werden 100% des Rechnungsbetrags zurückerstattet.

 

Der Teilnehmer hat er das Recht, die Teilnahme innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss gem. § 361 a BGB zu widerrufen.

Wenn ein Teilnehmer 7 Tage oder mehr vor dem Start des Programms storniert wird der gesamte Rechnungsbetrag zurückerstattet.

Wenn ein Teilnehmer 1-7 Tage vor dem Start des Programms storniert wird 70% des Rechnungsbetrags zurückerstattet.

Wenn ein Teilnehmer weniger als 24 Stunden vorher storniert, werden 30% zurückerstattet.

 

Die Entsendung eines Ersatzteilnehmers ist nach Absprache mit dem Veranstalter möglich.

Bei Nichterscheinen findet keine Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen statt.

 

 

5. Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer

Im Fall eines Veranstaltungsabbruchs durch den Teilnehmer findet keine Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen statt.

 

6. Absage des Events durch den Veranstalter

Der Veranstalter hat zu jeder Zeit die Möglichkeit das Events abzusagen. Falls das Event vor Beginn durch den Veranstalter abgesagt wird, werden die bereits gezahlten Teilnehmergebühren zurückerstattet. Beträge der Teilnehmer für eine bereits gebuchte Anreise zum Event werden nicht erstattet.

 

7. Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für einen mit der Veranstaltung beabsichtigten Erfolg. Für Schäden, die der Leistungsnehmer in den Veranstaltungsräumen (Hotel, Tagungsstätte, etc.) erleidet, haftet der Veranstalter als auch gegen dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe, Schulungsmaterial, Wertgegenstände, etc.).

8. Bildrecht

Durch die Buchung der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis, dass auf der Veranstaltung geschossene Fotos und Videos auf Internetseiten etc. Verwendung finden dürfen. Der Veranstalter ist damit zu einer zeitlich und örtlich uneingeschränkten und unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwendung der Bilder berechtigt. Dabei darf das Material abgewandelt werden.
Bei der Verwendung wird besondere Sorgfalt auf die angemessene Darstellung der Teilnehmer gelegt.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksame Regelung oder die Lücke gilt als durch diejenige wirksame Regelung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was der Veranstalter und der Teilnehmer vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.

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